Krachen, Rauchen, Stinken
Neben den Böllereinsätzen bei den Hohenlimburger Schützenfesten, besteht für Freunde und Gönner der Hohenlimburger Schützensache die Möglichkeit zu besonderen Anlässen z.B. Jubilarfeiern und Veranstaltungen von Vereinen und Firmen auf die Hohenlimburger Böllerschützen zurückzugreifen. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.
Geschichte über das Böllern
Schon in ihrer Frühzeit benutzten die Menschen die verschiedensten Hilfsmittel um Lärm zu erzeugen. Es sollte damit die schnelle Verbreitung einer Warnung, das Ausdrücken von Freude, das Aufwecken der Natur, sowie die Abwehr und Vertreibung böser Dämonen und wilder Tiere bewirkt werden. Doch erst die Erfindung des Schießpulvers gab den Menschen die Möglichkeit, lauten und in einem großen Umkreis hörbaren Lärm zu erzeugen.
Um eben diesen Lärm zu erzeugen, kam der Böller auf. Dieses Mittel hatte gegenüber dem Nachrichtenboten den Vorteil, dass nun eine Nachricht von einer größeren Menge an Menschen direkt erreicht wurde, an keiner Sprache gebunden war und anders als bei einem Schriftstück, keinerlei Lese – und Sprachkenntnisse voraussetzte.
Keine andere Erfindung der Menschen dürfte den Verlauf der Menschheitsgeschichte so stark beeinflusst haben, wie die Erfindung des Schießpulvers und die damit verbundenen Feuerwaffen. Dichtung und Wahrheit tauchen die Erfindung des Schießpulvers jedoch in das Dunkel der Geschichte. So wird die erste Anwendung von Schießpulver zumeist den Chinesen zugeschrieben. Doch kommt man heutzutage zu dem Schluss, dass die Chinesen das Schiesspulver zunächst nur zu Luftfeuerwerke verwendeten, ohne sich dabei um eine weitere Verwendungsmöglichkeit zu kümmern.
Eine „Donnernde Mischung“ war im frühen Mittelalter auch in Europa bekannt. Hauptsächlich waren es hier Mönche, die auf der Suche nach dem Stein der Weisen (Zur Goldherstellung) auf eine explosive Mischung aus Salpeter, Holzkohle und Schwefel stießen. Der so genannte Mönch „Berthold Schwarz“ dürfte hier allerdings in das Reich der Fabeln angesiedelt sein. Da dieses Schießpulver, wegen seiner schwarzen Farbe auch Schwarzpulver genannt, bei der Explosion eine schiebende Eigenschaft und eine starke Rauchentwicklung an den Tag legt, eignet es sich besonders gut für das Böllerschiessen.
Als Böller bezeichnet man ein Gerät, in dem eine verdämmte Schwarzpulverladung eingebracht und dann zur Zündung gebracht wird, so das ein lauter Knall weithin hörbar ist. Die ältesten Böller, egal welcher Form, wurden alle von vorne geladen und verdämmt. Noch heute ist das so üblich. Böller wurden seit jeher für das Schiessen zu feierlichen Anlässen und als Verständigungsmittel hergestellt und benutzt. Nach dem jahrhunderte lang die Fertigung von Böllern rein handwerklich gegeben war, kam gegen Ende des 19. Jahrhunderts die industrielle Herstellung auf. Daher steht heute ein reichhaltiges Angebot von Lege -, Stand -, sowie Böllerkanonen, Hand – und Schaftböller zur Verfügung. Für Kriegszwecke waren und sind sie alle ungeeignet.
Obwohl sich das Böllerschiessen als ein uraltes Brauchtum darstellt, hat es sich oftmals den jeweiligen Zeiten angepasst. Die einzelnen Bräuche sind mannigfaltig und unterscheiden sich auf unserer Erde von Land zu Land, ja sogar von Kontinent zu Kontinent. Auch bei den frühen Schützengesellschaften und Schützengilden wurde bei besonderen Anlässen, Freuden – und Ehrenböllerschüsse abgegeben. Auf Grund dieser alten Tradition haben viele Schützenvereine bis auf den heutigen Tag, dieses alte Brauchtum beibehalten, oder neu belebt.
Beim Schützenverein Hohenlimburg kommt das Brauchtum des Böllerschiessens seit der Gründung 1834 zum tragen und wurde bis in die Siebziger Jahre des 20. Jahrhunderts gepflegt. Im Jahr 2004 konnte dieser Brauch beim Schützenverein Hohenlimburg durch Winfried Törnig wieder neu belebt werden. 2008 trat der Schützenkamerad Jörg Rickert mit seinen umfangreichen Böllergeräten hin zu.
Doch heutzutage gilt: Um mit Böllern schießen zu dürfen, bedarf es in Deutschland einer gültigen Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes. Für das Böllern muß ferner von der Ordnungsbehörde eine Ausnahmegenehmigung vom Verbot der Benutzung von Geräten, die Schall erzeugen, erteilt werden. Der Erwerb von Einschüssigen Böllern ist ab dem 18. Lebensjahr frei. Böller dürfen, da sie keine Schusswaffe im Sinne des Waffengesetzes darstellen, auch in Eigenbau hergestellt werden, müssen aber vor Gebrauch von einem Beschußamt beschossen werden. Das Böllern hat also heutzutage seine gesetzliche Regelung.
Doch bei all dem bleibt:
Das enorme Geräusch des Böllerschußes und den Spaß, den alle Beteiligten haben, wen es heißt:
„Gebt Feuer!“
Verfasser: Winfried Törnig (Oberschießmeister & Brauchtumspflege)